Die Martin Kaymer Helianthus Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen und auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ihrer Gesundheit abzielen. Im Zentrum unserer Förderung stehen die Bereiche Sport, Bildung und Gesundheit. Unsere Förderrichtlinien orientieren sich an einem ganzheitlichen Ansatz und unseren zentralen Werten: Respekt, Liebe, Ehrlichkeit und Disziplin.
Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Vereine, Schulen und andere Initiativen, die sich aktiv für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Einzelpersonen können in besonderen Fällen, wie z. B. bei medizinischen Notlagen oder herausragenden Talenten, berücksichtigt werden.
Es werden nur Antragsteller berücksichtigt, die nachweislich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Anträge von rein kommerziellen Organisationen oder Privatpersonen ohne gemeinnützigen Hintergrund können nicht gefördert werden.
Die Stiftung fördert Projekte in den folgenden Bereichen:
Die Stiftung fördert keine Projekte, die:
Anträge können ausschließlich in schriftlicher Form per E-Mail eingereicht werden. Anträge, die auf anderem Wege (z. B. per Post oder telefonisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Senden Sie Ihren Antrag bitte vollständig und in digitaler Form an die folgende E-Mail-Adresse: info@helianthus-stiftung.de
Die Anträge werden in regelmäßigen Abständen geprüft. Über eine Bewilligung entscheidet der Vorstand der Stiftung nach Beratung mit dem Kuratorium.
Alle Förderentscheidungen werden ordnungsgemäß dokumentiert. Die Verwendung der Fördermittel muss nach den im Antrag angegebenen Zwecken erfolgen. Geförderte Organisationen sind verpflichtet, der Stiftung regelmäßig über den Fortschritt des Projekts sowie die Verwendung der Mittel zu berichten. Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Mittelverwendung zu überprüfen.
Die Stiftung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Antrag. Antragsteller sind dafür verantwortlich, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Förderentscheidung wird der Rechtsschutzmechanismus gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen angewendet.